Dachfonds u. Abgeltungssteuer
Nach der Einführung der Abgeltungssteuer und der damit verbundenen Abschaffung der Spekulationsfrist, gerieten viele Anleger unter Zugzwang.
Seit Januar 2009 sind sämtliche Kursgewinne aus Aktien- und Fondsanlagen steuerpflichtig und werden mit der Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und je nach Kirchenzugehörigkeit mit der Kirchensteuer belegt. Die bisher geltende Regelung, nach der Kursgewinne nach einer Haltefrist von 12 Monaten steuerfrei sind, gilt jetzt nicht mehr. Damit liegt die Steuerbelastung für Kursgewinne bei knapp 30 Prozent.
Wenig verwunderlich also, dass viele Anleger noch im Jahr 2008 ihr Portfolio überprüft und sich entsprechend positioniert haben.
Dachfonds spielten bei der Vorbereitung auf die Abgeltungssteuer und auch jetzt eine besonders zentrale Rolle. Viele Anleger wollten die Vorteile einer Anlage in Dachfonds nutzen, um sich letztmalig die Möglichkeit zu sichern, Kursgewinne zukünftig steuerfrei zu kassieren. Denn für Käufe die bis zum 31.12.2009 getätigt wurden, gilt noch die alte Regelung.
Vielseitigkeit mit Vorteilen:
Dachfonds investieren ihrerseits in Fonds und bieten Anlegern dadurch eine besonders breite Portfoliodiversifikation. Dadurch ermöglich sie ihren Anlegern die Streuung über verschiedene Länder, Branchen oder Assetklassen.
Dachfonds müssen nicht ausschließlich in Aktienfonds investieren. Je nach Produkt sind auch Beimischungen oder große Anteile aus dem Rentenbereich oder Rohstoffsektor denkbar.
Dem Anleger wird die Entscheidung für oder gegen ein Produkt abgenommen und er kann die Kosten für den Kauf einzelner Titel einsparen. Da die meisten Anleger sich
langfristig positionieren wollten,
investierten viele Anleger in Dachfonds. Denn die Kursgewinne, die Anleger mit Dachfonds erzielen, sind auch dann steuerfrei, wenn der Fonds zwischenzeitlich Kapital umschichtet, Fonds verkauft und neue Fonds kauft.
In Krisenzeiten könnte das Management des Dachfonds beispielsweise eine möglichst große Cashquote halten, um bei anstehenden Kurssteigerungen wieder zu investieren. Demgegenüber würden Kursgewinne steuerpflichtig, wenn der Privatanleger selber sein Portfolio nach dem 31.12.2009 umschichtet, oder Werte verkauft, um diese später zurückzukaufen.
Steuervorteile durch Dachfonds:
Indirekt bleiben Anleger durch die Anlage in Dachfonds also auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer flexibel und müssen keine Besteuerung der Kursgewinne befürchten.
Der Anleger muss jedoch nicht nur den Dachfonds finanzieren, sondern auch die darin enthaltenen Fonds. Die Gesamtkostenquote viele Dachfonds liegt in der Regel über der Gesamtkostenquote eines Aktienfonds. Dies Kostennachteil wird jedoch dadurch wieder gut gemacht, dass das Management Fonds günstiger traden kann als ein einzelner Privatanleger. Müsste ein Privatanleger beispielsweise einen Ausgabeaufschlag von 5% für den Kauf eines einzelnen Fonds bezahlen,
so bekommt ein Dachfonds Sonderkonditionen, die sehr deutlich unter diesem Kostenniveau liegen.
Anleger können auch nach der Einführung der Abgeltungssteuer von den flexiblen Steuervorteilen der Dachfonds profitieren. So können Anleger innerhalb des Dachfonds beliebig Fonds umschichten (lassen),
ohne dass Sie für den Verkauf der Zielfonds
die Abgeltungssteuer zahlen müssen. Innerhalb des Dachfonds bewegen Sie sich somit ein einer Abgeltungssteuer-freien Zone. Erst wenn der gesamten Dachfonds verkauft wird, tritt die neue Steuerregelung in Kraft.
Weitere Informationen zu Dachfonds und der Abgeltungssteuer:
In wie fern die Steuervorteile von Dachfonds in Bezug auf Ihre aktuelle Situation Sinn machen, sollte individuell geprüft werden.
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